AGB

Diese AGB gelten ausschließlich für B2B-Aufträge.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten diese Geschäftsbedingungen nicht.

B2B-AGB für Vorträge, Keynotes, Workshops & Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen und Organisationen

Hier findest Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für meine Keynotes, Vorträge, Workshops, Seminare, Moderationen und vergleichbaren Veranstaltungsleistungen.

Bitte beachte: Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge über Keynotes, Vorträge, Workshops, Seminare, Moderationen und vergleichbare Leistungen von Claudia Bräuer („Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind, soweit nicht anders angegeben, für die im Angebot genannte Frist gültig. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine beiderseits bestätigte Bestellung zustande. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Honorar, Umsatzsteuer und Nebenkosten

Die im individuellen Angebot ausgewiesenen Honorare und Nebenkosten sind maßgeblich. Soweit die Auftragnehmerin die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Fahrtkosten werden, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, mit 0,50 EUR je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet. Tatsächlich anfallende Park-, Übernachtungs-, Technik- und sonstige vereinbarte Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Honorar enthalten sind.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, wird das Honorar nach Rechnungsstellung fällig und ist spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ohne Abzug zu zahlen. Erfolgt die Beauftragung weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin, ist der Rechnungsbetrag vor Veranstaltungsbeginn fällig. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für Konzeption und Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Bei Präsenzveranstaltungen sorgt er für geeignete Räumlichkeiten und die vereinbarte technische Ausstattung. Bei Online- oder Hybridformaten stellt der Auftraggeber, soweit vereinbart, eine funktionsfähige Plattform, Internetverbindung und technische Betreuung bereit. Verzögerungen oder Einschränkungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammen, verlängern die vereinbarte Veranstaltungszeit nicht automatisch.

6. Terminverschiebung und Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen und Terminverschiebungen bedürfen der Textform. Soweit im Einzelangebot nichts Abweichendes vereinbart wird, kann die Auftragnehmerin bei einer Stornierung bis 42 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin 25 % des vereinbarten Nettohonorars, ab 41 bis 15 Kalendertage vor dem Termin 50 % und ab 14 Kalendertage vor dem Termin 100 % des vereinbarten Nettohonorars als pauschalierten Ausgleich verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Der Auftragnehmerin bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig. Bereits angefallene, nicht stornierbare Fremd- und Reisekosten werden zusätzlich berechnet.

7. Erkrankung, Ausfall und höhere Gewalt

Kann die Auftragnehmerin die Leistung aufgrund akuter Erkrankung, Unfalls oder eines sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umstands nicht erbringen, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren. Die Parteien bemühen sich vorrangig um einen zumutbaren Ersatztermin oder – soweit sachgerecht – ein alternatives Onlineformat. Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder nicht zumutbar, werden für die ausgefallene Leistung bereits gezahlte Honorare erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB. Entsprechendes gilt bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Durchführung wesentlich verhindern oder unzumutbar machen.

8. Inhalte und Leistungscharakter

Die Auftragnehmerin gestaltet Inhalt, Methodik und Dramaturgie im Rahmen des vereinbarten Themas eigenverantwortlich. Vorträge und Workshops im betrieblichen Kontext dienen der Information, Prävention, Reflexion und Kompetenzentwicklung. Sie ersetzen keine individuelle medizinische, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Diagnostik oder Behandlung.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

Präsentationen, Konzepte, Übungen, Arbeitsunterlagen, Handouts und sonstige von der Auftragnehmerin erstellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber und die Teilnehmenden erhalten, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den persönlichen bzw. internen Gebrauch. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für eigene Schulungszwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.

10. Foto-, Audio- und Videoaufnahmen

Audio- oder Videoaufzeichnungen des Vortrags bzw. Workshops sowie Livestreaming, Mitschnitte oder die dauerhafte Bereitstellung einer Aufzeichnung sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Wird eine Veranstaltung mit Zustimmung der Auftragnehmerin aufgezeichnet, ist der Auftragnehmerin die vollständige Aufzeichnung in technisch verwertbarer Qualität unentgeltlich und zeitnah nach der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Soweit der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte an der Aufzeichnung übertragbare Nutzungsrechte erwerben oder innehaben, räumt der Auftraggeber der Auftragnehmerin daran ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke ein, insbesondere zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Kürzung und Verwendung von Ausschnitten in Website, Social Media, Presse-, Marketing-, Werbe- und Referenzmaterialien. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Aufzeichnung und deren Nutzung namentlich als Auftraggeber bzw. Veranstalter zu benennen, soweit dem keine gesondert vereinbarten Vertraulichkeitspflichten oder zwingenden Rechte Dritter entgegenstehen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für diese Rechteeinräumung erforderlichen Rechte an der von ihm veranlassten Produktion vorliegen. Rechte erkennbarer oder hörbarer Teilnehmender, Beschäftigter und sonstiger Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- und Urheberrechte, bleiben unberührt und sind vor einer Veröffentlichung erforderlichenfalls gesondert zu klären. Eine Nutzung der Aufzeichnung durch den Auftraggeber über den ausdrücklich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen angemessen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit für ein konkretes Format zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen erforderlich sind, werden diese gesondert getroffen.

12. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform dokumentiert werden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht kommt. Ein Gerichtsstand am Geschäftssitz der Auftragnehmerin kann nur vereinbart werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Anbieterangaben

Claudia Bräuer
Am Heckelsmaar 3
53913 Swisttal
E-Mail: [email protected]
Telefon: 02254-969272 / 0176-55101144
Steuernummer 222/5045/1589

 

Stand: September 2026

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